Kieferorthopädie

 

Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist die Korrektur von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers.

Unser Gebiss erfüllt eine wichtige Funktion im Verdauungsprozess, die durch Fehlstellungen beeinträchtigt sein kann. Neben dem ästhetischen Anspruch an ein makelloses und schönes Lächeln sollte der gesundheitliche Aspekt und Vorteil der Therapie nicht außer Acht gelassen werden.

Zähne haben neben ihrer Kau- und Beißfunktion auch eine Stütz- und Haltefunktion im Kiefer, die auch bei Schlucken, Atmen und Sprechen zum Einsatz kommt.

Mögliche Fehlstellungen und ihre Folgen:

  • Enge und schief stehende Zähne stören nicht nur die Ästhetik des Gesichtes, sie erschweren durch schwer zugängliche Nischen zudem die Reinigung des Mundraumes und sind durch Zahnbeläge verstärkt karies- und parodontitisgefährdet.
  • Fehlerhafte Zahnkontakte können zu einer Überlastung des Zahnhalteapparates führen, die Parodontitis und damit einen frühzeitigen Zahnverlust begünstigen.
  • Ein unzureichender, mangelnder Lippenschluss begünstigt die Mundatmung und damit eine erhöhte Anfälligkeit gegen Erkältungskrankheiten, Karies und einem fehlerhaftem Kieferwachstum.
  • Falsche Zahnstellungen sind vor allem im Frontbereich häufig von einer fehlerhaften Zungenlage und -funktion bzw. von falschen Schluckmustern sowie unkorrekter Aussprache begleitet.
  • Fehlerhafte Zahnkontakte beeinträchtigen die Kaufunktion und damit die Verdauungsfunktion. Reizungen des Magen-Darmtraktes können die Folge sein.
  • Fehlstellungen der Kiefer können schmerzhafte Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur bewirken.
  • Fehlbelastungen im Kiefergelenk können Schmerzen und Verspannungen im Bereich der gesamten Wirbelsäule, Kopf- und Gesichtsschmerzen, Tinnitus und Schwindel bedingen.
  • Eine durch Zahnschiefstand oder falsche Kieferlage beeinträchtigte Harmonie des Gesichtes kann zu vermindertem Selbstwertgefühl bis hin zu Depressionen führen.

 

 

Gratis-Zahnspange“:

Seit 1. Juli 2015 wird unter dem Begriff der „Gratis Zahnspange“ die Kostenübernahme der Behandlung bei massiven Zahn- und Kieferfehlstellungen propagiert (IOTN-Klasse 4. u. 5.).

Dazu gibt es in diversen Medien, Krankenversicherungsträgern, Werbungen usw. immer wieder unterschiedliche Aussagen und Informatioen.

Daher möchten wir Ihnen gerne die häufigsten Fragen beantworten:

 

  • Wo wird die Gratis-Zahnspange angeboten ?

– In Österreich wurden  einige wenige Kassenplanstellen geschaffen wo die Gratis-Zahnspange von Kassen-Kieferorthopäden angeboten wird. Allerdings bieten auch die meisten Wahlarzt-Kieferorthopäden die Gratis Zahnspange an

 

  • Gibt es die Gratis-Zahnspange auch in der Familienpraxis ?

– Selbstverständlich bieten auch wir in Zukunft die „Gratis-Zahnspange“ an. Werden die Kriterien erfüllt erhalten sie 80 % der Vertragstarife für die Zahnspange refundiert.

 

  • Wer entscheidet ob die Gratis Zahnspange bewilligt wird oder nicht ?

– Es stellt immer der behandelnde Kieferorthopäden die Diagnose und den Schweregrad der Fehlstellung fest.

Im Nachhinein ist allerdings eine entsprechende chefärztliche Überprüfung und Bewilligung notwendig. Das bedeutet, dass selbst wenn von uns eine schwere Fehlstellung des Grades 4. oder 5. IOTN diagnostiziert wird, die Entscheidung der Kostenübernahme von der Krankenversicherung getroffen wird.

 

  • Was bedeutet IOTN?

– IOTN ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.

Für weiterführende Informationen dürfen wir auf folgende Links verweisen:

http://www.slzk.at/downloads/IOTN_2015_11_12.pdf

http://www.sgkk.at/portal27/portal/sgkkportal/content/contentWindow?contentid=10008.620443&action=b&cacheability=PAGE&version=1447657214

 

  • Ist eine Zahnspange überhaupt nötig wenn mein Kind gar nicht in die IOTN-Klasse 4. oder 5. fällt  ?

– Leider wird von manchen Seiten und der Politik kommuniziert, dass lediglich die Klassen 4. und 5. der IOTN Klassifizierung medizinisch behandlungsbedürftig sind. Das stimmt leider nicht. Auch Fehlstellungen der Klasse 2. und 3. können zu ernsthaften und dauerhaften Langzeitschäden führen wenn sie nicht behandelt werden. Die Reduzierung der Gratis Zahnspange auf die Klassen 4. und 5. erfolgte nicht aufgrund deren Behandlungsnotwendigkeit sondern um die damit entstehenden Kosten für die Sozialversicherungsträger zu verringern.

 

  • Was wenn mein Kind nicht in die „Gratis-Zahnspange“ fällt ?

– Ist bei Ihrem Kind dennoch eine Zahnspange notwendig (IOTN 1., 2. oder 3.), entscheidet Ihr Sozialversicherungsträger ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

 

  •  Mein Kind hat ganz schiefe Zähne und bekommt keine Gratis Zahnspange. Das Kind der Nachbarin hat gerade Zähne, bekommt aber die Gratis Zahnspange bewilligt. Wie gibt es das ?

– Die Klassen 4. und 5. der IOTN Einteilung beziehen sich meist auf massive Fehlstellungen der Kiefer. Das bedeutet das zwar häufig die Schneidezähne gerade stehen, aber die Kieferstellung bzw. Kieferentwicklung stark beeinträchtigt ist (Kreuzbiss, Progenie, Offener Biss).  Für den „Laien“ sind diese Fehlstellungen anhand der Zahnstellung nicht zu erkennen, wirken sich aber langfristig massiv auf die Zahngesundheit aus.